Der Beitrag im «Kassensturz» über die Busse für eine junge Frau, die fälschlicherweise in der ersten Klasse der SBB gefahren ist, hat hohe Wellen geworfen. Die Frau ist Autistin, die SBB beharrt auf einer Busse, bis ein «klareres» Arztzeugnis vorliege. Ein von der SBB selbst ins Spiel gebrachtes Register mit Fällen, bei denen eine Billetkontrolle nicht durchgeführt wird, kommt in so einem Fall nicht zur Anwendung. «Espresso» sagt, was Betroffene und ihre Angehörigen in solchen Fällen machen können.
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